Öffentlicher Personen-nahverkehr mit Bahn und Bus (ÖPNV und SPNV) - unser neues Nahverkehrsgesetz (NVG)

Bis zur Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens hat der ÖPNV/SPNV in Rheinland-Pfalz so viele Fahrgäste wie selten zuvor befördert. Die Corona-bedingten Einschränkungen führten die Verkehrsunternehmen wie viele andere Betriebe in eine unverschuldete Krise. Durch umfangreiche Programme zur Stabilisierung dieses Sektors haben wir (in Teilen auch mit Unterstützung des Bundes) den Grundstein gelegt, diesen Unternehmen eine Zukunft zu geben und nicht zuletzt auch Dank der Beschäftigten, den ÖPNV/SPNV durch die Corona-Zeit zu retten. Gemeinsam mit den Tarifpartnern erarbeiten wir einen ÖPNV-Index, der den Busfahrern gute Beschäftigungsbedingungen und den Unternehmen Planungssicherheit verschafft. Nicht genutzte Reisebuskapazitäten haben wir durch ein punktgenaues Förderprogramm als Schulbusse aktiviert und mit unserem Nachtragshaushalt haben wir entgangene Fahrgeldeinnahmen während der Pandemie-Hochphase nahezu vollständig ausgeglichen.


Uns liegt der ÖPNV/SPNV sehr am Herzen.
Denn: Ohne einen solchen wird es in Rheinland-Pfalz keine nachhaltige Verkehrswende geben.
Mit dem neuen Nahverkehrsgesetz (NVG) des FDP-geführten Verkehrsministeriums werden ÖPNV und SPNV in Rheinland-Pfalz auf eine neue organisatorische Struktur und eine neue finanzielle Basis gestellt.
Wir Freien Demokraten verbinden mit dieser Umgestaltung den erleichterten Zugang für die Kunden und wollen damit Tarifbrüche zwischen den heutigen Verbünden beseitigen. Die Preisgestaltung für die Fahrgäste des ÖPNV und SPNV wird transparenter und einfacher werden. Wir ermöglichen mit dem neuen NVG ein attraktiveres, weil durchgängiges Angebot, das optimale Wegeketten darstellt. Dies gilt für die Verknüpfung von Individualverkehr und öffentlichem Verkehr mit weiteren Mobilitätsangeboten wie Park&Ride und Bike&Ride- Anlagen, dem Ausbau von Stationen bis hin zu Car- und Bike-Sharing Angeboten.


Wir begleiten dies mit Angeboten wie Handytickets und verkehrsträgerübergreifenden Apps, um die Gestaltung von Verkehrsketten noch weiter zu individualisieren. An digitalen Anzeigetafeln an der Haltestelle oder auf der App: Die Echtzeitinitiative wird ausgebaut, um noch mehr Komfort, Zeitersparnis und Planbarkeit zu schaffen. Abgestimmte Taktfahrpläne mit ausreichenden Umsteigezeiten in modernen Stationen sollen sichere Übergangs- und damit verlässliche Reisezeiten ermöglichen.


Parallel dazu treiben wir die Modernisierung von Bahnhöfen und Haltepunkten sowie die Herstellung der Barrierefreiheit weiter voran. In den letzten Jahren wurden ca. 270 der 406 rheinland-pfälzischen Bahnhöfe und Haltepunkte in diesem Sinne umgebaut. Der vollständige Ausbau auch der restlichen Standorte muss so schnell wie möglich erledigt werden.
Der landesweite Nahverkehrsplan als wesentlicher Bestandteil des neuen NVG muss auch vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen auf kommunaler und Landesebene eine ausreichende fiskalische Deckung erfahren. Essentiell bei der Entwicklung des ersten Landesnahverkehrsplanes ist für uns die Fortschreibung des Rheinland-Pfalz-Takts mit dem Zeithorizont 2030.


Dabei stellen wir sicher, dass der ländliche Raum nicht vom öffentlichen Verkehr abgehängt wird. Denn: Mit dem bundesweit modernsten Nahverkehrsgesetz geben wir die Möglichkeiten auch besondere Mobilitätsformen wie flexible Bedienstrukturen und „Mobility-on-Demand“ in das ÖPNV/SPNV-Konzept einzubinden, was in dispersen Siedlungsstrukturen insbesondere in ballungsfernen Regionen Chancen für eine bessere und wirtschaftlichere Mobilität schafft.
Auch das bürgerschaftliche Engagement z.B. mit Bürgerbussen werden wir weiter unterstützen.
Wir erheben im Vergleich aller Länder im Bund als erste den ÖPNV/SPNV zu einer echten Pflichtaufgabe, die mit dem Nahverkehrsplan mit Leben gefüllt wird. So geht Verkehrswende.


Die Reaktivierung von Bahnstrecken wollen wir auch vor dem Hintergrund veränderter finanzieller Rahmenbedingungen weiter voranbringen, wenn die verkehrliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit durch die erforderliche Kosten-Nutzen-Betrachtung auf realistischer Basis aufgezeigt wird.


Auf Bundesebene setzen wir uns im Sinne der Verbesserung der Durchführung von Reaktivierungsvorhaben weiter dafür ein, dass strukturelle Nachteile für den SPNV im Vergleich zum ÖPNV bei einer sog. „Standardisierten Bewertung“ aufgehoben werden und – wie vom FDP-geführten Verkehrsressort auf der Bundes-Verkehrsministerkonferenz durchgesetzt – auch nicht-monetäre Faktoren, wie Lärm- und Gesundheitsschutz und Öko- und Klimawirkungen stärker ins Gewicht genommen werden.
Wir haben für das Kuckucksbähnel, die Brohltalbahn, die Holzbachtalbahn und die Zellertalbahn Reaktivierungsverfahren erfolgreich begleitet. Die Reaktivierung der Wieslauterbahn befindet sich in einem fortgeschrittenen Verfahrensstadium und soll ebenfalls zu Ende geführt werden.


Für weitere Strecken haben wir Machbarkeitsstudien beauftragt (insbes. Eifelquerbahn, Bahnstrecke Landau-Germersheim sowie für die Glantalbahn) und begleiten diese optimistisch.


Bei der Reaktivierung der Strecke Homburg-Zweibrücken wurde durch das FDP-geführte Verkehrsressort durch eine bahnbrechende Vereinbarung mit dem Saarland der Knoten durchschlagen. Das Projekt befindet sich in der letzten Planungsphase und soll realisiert werden.


Engagiert treiben wir weiter die Realisierung der Weststrecke bei Trier voran. Die Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Hunsrückbahn führen wir zu Ende und bewerten dann den sich darstellenden Sachverhalt.

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