Windenergie unter konsequenter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Umweltbelangen

Mit den Neuregelungen zum Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz haben wir in dieser Legislaturperiode allen beteiligten Akteuren Planungssicherheit gegeben. Daran halten wir fest.

 

Die Windenergieerzeugung muss mit Strombedarf und Speicherverfügbarkeit insoweit einhergehen, dass nicht teuer erzeugter Überschussstrom zusätzlich teuer ins Ausland abgegeben werden muss. Die Erzeugung von Wärme und Wasserstoff aus überschüssigem Wind- und Solarstrom ist nur dann sinnvoll, wenn diese Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Überschüssiger Windstrom darf dabei nicht durch Subventionen vergütet werden.

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