Digitales Rathaus

Die Herausforderungen in den rheinland-pfälzischen Kommunen können nur mit intakten und zukunftsweisenden Strukturen bewältigt werden. Insbesondere der digitale Wandel in den Kommunalverwaltungen vor dem Hintergrund des Online-Zugangsgesetzes steht jetzt im Fokus. Das Land muss verlässliche Rahmenbedingungen bieten, damit der Wandel von analogen zu digitalen Prozessen reibungslos und zügig passieren kann. Das Rad mit Bezug auf digitale Prozesse darf nicht in jeder Kommune neu erfunden werden. Das Land muss Best-Practice-Beispiele bündeln und Support über die landeseigenen IT-Strukturen geben. Die Digitalisierung wird dazu führen, Ressourcen zu schonen und langfristig für finanzielle Entlastung sorgen – so zum Beispiel durch Einsatz von digitalen Endgeräten in der Ratsarbeit, die Papier und entsprechende Druckkosten überflüssig machen. Wir haben den Kommunen 2020 wegen der Corona-Pandemie per Gesetz die Möglichkeit gegeben, ihre Beschlüsse per Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Dieses Gesetz ist allerdings bis März 2021 begrenzt. Auch fernab von besonderen Situationen wie der jetzigen pandemischen Lage wollen wir diese Möglichkeit aufrechterhalten. Beschlüsse von politischen Gremien müssen auf elektronischem Wege gefasst werden können - ohne dass wir dabei die Vorzüge einer Präsenzsitzung infrage stellen. Wir schlagen in der Diskussion um die Chancen der Interkommunalen Zusammenarbeit eine Evaluation vor, die insbesondere Synergieeffekte durch kommunalübergreifende digitale Prozesse hebt. Dies muss ein erster Schritt vor einer möglichen Gebietsreform sein.

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