Kommunaler ÖPNV

Das neue Nahverkehrsgesetz ist ein Quantensprung in der Entwicklung des rheinland-pfälzischen ÖPNV. Es verknüpft die verschiedenen Verkehrsträger und taktet sie aufeinander ab. Das Land definiert erstmals bundesweit den ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe und durch den Landessnahverkehrsplan einheitliche Standards zur Erfüllung dessen. Wichtig dabei ist, dass die Kommunen in den entsprechenden Gremien zur Erstellung des Landesnahverkehrsplans und bei Finanzierungsfragen mehrheitlich beteiligt sind. Die Kommunen und das Land müssen eng zusammenarbeiten, damit neue Chancen in der Mobilität entstehen können, so zum Beispiel im Ticketing.

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