Gemeinde-infrastruktur

Damit eine Gemeinde zukunftsfähig bleibt, ist es erforderlich, die Basis für die digitale Trans- formation zu schaffen. Daher muss bei jeder Baumaßnahme geprüft werden, ob Lehrrohre für Glasfaserleitungen oder direkt eigene Glasfaserleitungen verlegt werden können. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Straße für die Erneuerung von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen geöffnet wird. Leerrohre für den Anschluss an Gebäuden, aber auch Straßenlaternen, Ampeln oder zukünftige elektronische Verkehrsschilder müssen jetzt schon berücksichtigt werden. So kann bei weiteren digitalen Ausbaumaßnahmen der Tiefbauaufwand vermieden werden.
Die erwartete zunehmende E-Mobilität der Bürger und Bürgerinnen bedingt eine leistungsfähige Infrastruktur an e-Ladesäulen in den Gemeinden. Die e-Ladesäulen müssen, entsprechend dem technischen Höchststandard, vor allem eine schnelle Aufladung ermöglichen. Lademöglichkeiten an Straßenlaternen sind zu berücksichtigen. Die Installations- und Wartungskosten sollen durch eine Abgabe an die Gemeinde im Rahmen der Preiskalkulation amortisiert werden können.
Die Bereitstellung eines kommunalen Elektrofahrradverleihsystems kann dazu führen, den Autoverkehr zu minimieren und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Eine Abgabe an die Gemeinde kann über die Preiskalkulation der Verleihgebühr berücksichtigt werden.

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