Mitverlegungs-pflicht

Die Mitverlegungspflicht im DigiNetzG verpflichtet bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten zur bedarfsgerechten Mitverlegung geeigneter passiver Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln. Die Mitverlegung soll vorrangig durch die Privatwirtschaft erfolgen. Falls allerdings eine Breitbandinfrastruktur mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bereits vorliegt, muss bisher keine erneute Verlegung erfolgen. Diese Grenze ist nicht zeitgemäß und muss aufgehoben werden, so dass wir möglichst bald jedes Haus in Deutschland mit Glasfaser versorgen können.

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