Politik für ländliche Räume

Die Situation der ländlichen Räume ist häufig durch zu geringe Wettbewerbsfähigkeit, einen kritischen Arbeitsmarkt, geringe Kaufkraft und die Abwanderung gut ausgebildeter junger Menschen gekennzeichnet. Die Abnahme der Bevölkerung im ländlichen Raum, nicht zuletzt der demographische Wandel hin zu einer überalternden Gesellschaft, führt zur infrastrukturellen Ausblutung in vielen Bereichen.


Die Politik hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgabe, diesen Trends entgegenzuwirken und die Regionen als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger Bedeutung zu entwickeln. Mittel- und Kleinzentren spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Wir Freie Demokraten unterstützen deshalb in den Regionen Kooperationen, Partnerschaften und interkommunale Projekte zur Entwicklung gemeinsamer Ziele und Handlungsfelder. Die Entwicklung regionaler Zusammenschlüsse - wirtschaftlich, kulturell und sozial – wird entscheidend sein, um die Attraktivität ländlicher Räume gerade für junge Menschen zu steigern.
Auch Dank des großen Engagements einiger Gemeinden, meist in Zusammenarbeit mit den Vereinen und engagierten Teilen der Bevölkerung, wurden erfolgreich Projekte und Maßnahmen gegen Abwanderungstendenzen und für die Steigerung der Attraktivität der Gemeinden ergriffen. Solch beispielhaftes bürgerschaftliches Engagement wollen wir Freie Demokraten unterstützen und fördern.

 

Liberale Politik für ländliche Räume orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

 

  • Unterstützung regionaler Entwicklungskonzepte, die an vorhandene Potentiale anknüpfen und Angebote für Arbeit, Versorgung und Bildung, möglichst wohnortnah, bereitstellen.
  • Ausreichende Erschließung für den Individualverkehr ist eine grundlegende Voraussetzung wirtschaftlicher Entwicklung.
  • Mobilitätsangebote durch den ÖPNV sind als Grundgerüst zu gewährleisten. Darüber hinaus fördern wir flexible Mobilitätssysteme, Verknüpfung mit privaten Angeboten, Bürgerbusse, Anruf-Sammeltaxis (näheres siehe Programmteil Verkehr).
  • Stärkere Verknüpfung der europäischen und nationalen Förderprogramme mit konkreten regionalen Entwicklungszielen.
  • Stärkung der ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft sowie des Anbaus von Sonderkulturen (z. B. Wein).
  • Stärkung der Zusammenarbeit von Landschaftspflege und Agrarwirtschaft.
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Angebote mit hoher regionaler Wertschöpfung. Dies gilt für Industrie, Landwirtschaft und Tourismus gleichermaßen.
  • Sanierung und Stärkung der Ortskerne.
  • Verstärkte Anreize zu Investitionen in Breitbandnetze.
  • Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU´s) durch Beratung und Hilfestellung, Fachkräftesicherung, Stärkung des Technologietransfers in ländliche Räume, Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und Universitäten.
  • Erhalt der medizinischen Grundversorgung und pflegerischer Grundleistungen wohnortnah. Stärkere Arbeitsteilung zwischen kleineren Krankenhäusern bei anspruchsvolleren medizinischen Behandlungen.
  • Erhalt der schulischen Basisversorgung möglichst wohnortnah.

 

Unsere Städte leben aber nicht vom Wohnen ihrer Bürgerinnen und Bürger alleine. Verkehrs- und Bauplanung dürfen deshalb nicht nur auf die Wohnbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. Wenn nämlich die wirtschaftliche Weiterentwicklung, etwa durch Unternehmensansiedlungen ihre Bedeutung verliert, verlieren unsere Städte an Attraktivität für junge Generationen. Außerdem sinken ihre Steuereinnahmen und damit die Gestaltungsspielräume. Unsere Städte leben von einer attraktiven Durchmischung. Sie bieten Raum zum Wohnen, Arbeiten und für die Freizeit.


Durch die rechtzeitige Ausweisung von Kerngebieten und urbanen Gebieten, die jeweils höhere Immissionsrichtwerte für Lärm gegenüber allgemeinen Wohngebieten und reinen Wohngebieten erlauben, haben die Städte dazu die entsprechenden Handlungsspielräume, die es auszuschöpfen gilt.

 

Alteingesessene Betriebe sollen hinsichtlich ihrer Lärmimmissionen gegenüber neu hinzugekommener Wohnbebauung besonderen Bestandsschutz genießen, der auch bei Wechsel des Eigentümers oder des Betreibers bestehen bleibt. Im Zweifel sind dem geplanten Wohnungsneubau entsprechend erhöhte Auflagen zum Schallschutz zu machen.

Weitere Forderungen zum Thema:

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